Die Mitglieder des Ausschusses werden alle 5 Jahre direkt von ihren Branchenkollegen gewählt. Sie haben das Recht, das übernommene Mandat ohne Bindung an einen Auftrag während der gesamten Funktionsperiode auszuüben.
Die Funktionäre sind verpflichtet, ihr Mandat ordnungsgemäß auszuüben. Sie geloben, dass sie ihr Amt im Interesse des österreichischen Staates und der österreichischen Wirtschaft unparteiisch und gewissenhaft ausüben und die Gesetze beachten. Die Funktionäre üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.