Adressenbüro.

Mitarbeiter von Adressbüros sammeln und geben Adressen von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten und Unternehmen weiter. Das dürfen allerdings nur jene Adressen sein, deren Inhaber einen Vertrag über den Kauf, den Tausch, den Bestand, die Nutzung oder sonstigen Gebrauch schließen möchten.

Adressbüros unterliegen für den Bezug und die Weitergabe von Adressen strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie dürfen Adressen lediglich weitergeben, befassen sich aber nicht mit der weiteren Vermittlung zwischen den Parteien. Inhaber und Mitarbeiter von Adressbüros verfügen über profundes Branchenwissen und weitreichende Netzwerke.

Mit der Inanspruchnahme von Adressbüros vermeiden Sie zeitintensives und energieraubendes Suchen! Im Vordergrund steht die optimale Lösung für die Kunden. Wer etwa eine neue Wohnung mieten möchte, nennt dem Adressbüro seine konkreten Vorstellungen und erhält im Anschluss die Adresse des gesuchten „Wunschobjekts“.

Die Vorteile für die Kunden liegen klar auf der Hand: ausgezeichnete Adressqualität, Datenaktualität und Rechtssicherheit, da nur Adressen von Objekten weitergegeben werden, deren Verfügungsberechtigte damit einverstanden sind.

Ansprechpartner

Romana Künig
Berufsgruppensprecherin

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