Fundbüro.

Fundbüros nehmen gefundene Gegenstände entgegen und verwahren sie bis zu einem Jahr. Fundbüromitarbeiter vermerken Fundort und Zeitpunkt des Fundes sowie den Namen des Finders und verständigen gegebenenfalls den rechtmäßigen Eigentümer.

Wird ein Fund nicht innerhalb der Frist vom ursprünglichen Besitzer beansprucht, so geht er ins Eigentum des Finders über. Verfallene Gegenstände werden dann von der Fundbehörde nutzbringend verwertet.

Wer Gegenstände findet, die mehr als zehn Euro wert sind oder die einen offensichtlichen Wert für die Eigentümer darstellen – zum Beispiel Bankkarten oder Dokumente -, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese an den Verlustträger auszuhändigen oder unverzüglich bei einer Fundbehörde abzugeben. Ausgenommen davon sind bedenkliche Gegenstände wie etwa Waffen sowie Fahrzeugpapiere und Kfz-Kennzeichen. Diese müssen immer bei der Polizei abgegeben werden.

Finder haben gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn sowie auf Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten.

Die meisten Fundbüros bieten heute auch Online-Services in Form von Datenbanken an, in denen nach verlorenen Gegenständen gesucht werden kann. Darüber hinaus gibt es Online-Formulare, um Verluste rasch und einfach zu melden.

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