Patentausüber &-Verwerter

Patente schützen territorial und zeitlich begrenzt vor der unerlaubten Benutzung technischer Erfindungen durch Dritte.

Patentinhaber können Erfindungen in dem Schutzumfang, der sich aus der Patentschrift ergibt, gewerbsmäßig ausüben, ohne eine Gewerbeberechtigung zu haben. Sie müssen lediglich die Bezirksverwaltungsbehörde über den Beginn der Ausübung informieren. Die meisten Patentinhaber verwerten ihre Erfindungen jedoch nicht selbst, sondern räumen Dritten entsprechende Rechte ein. Auch dafür wird keine Gewerbeberechtigung benötigt.

Unterstützung erhalten sie dabei von Patentverwertern. Diese begleiten Unternehmen am Weg zur Erlangung sowie bei der Verwaltung und Verwertung von Immaterialgüterrechten. Ausgenommen davon sind nur jene Tätigkeiten, denen Patentanwälten vorbehalten sind.

Zu den Leistungen der Patentverwerter zählen die Suche nach der optimalen Verwertungsstrategie (Verkauf, Lizenzierung, Neugründung), Berechnung von Patentwerten, Vertragserstellung und -verhandlung, Vermittlung von Patentkäufern und Lizenznehmern, Überwachung der Einhaltung von Schutzrechten, Prüfung, ob neue Produkte die Rechte Dritter verletzen, Recherchen zum Stand der Technik sowie Neuheitsprüfungen.

Sie sind das Bindeglied zwischen Forschung, Rechtswesen und Wirtschaft. Wer das Fachwissen der Patentverwerter in Anspruch nimmt, verkürzt mitunter Entwicklungszyklen, senkt Entwicklungskosten, vermeidet Doppelentwicklungen und erkennt rechtzeitig Ideen und Trends, die als Basis für die Neuproduktentwicklung dienen.

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