Sicherheitskräfte.

Die Tiroler Sicherheitsfachkräfte beraten und begleiten die Wirtschaftstreibenden im Arbeitnehmerschutz. Sie stellen sicher, dass für Arbeitnehmer und Arbeitgeber höchstmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird.

Sie führen Standortbegehungen und Anlagenbesichtigungen durch, analysieren Unfälle, empfehlen Brandschutz-, Evaluierungs-, Evakuierungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen, klären über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene auf und beurteilen Arbeits- und Beleuchtungsverhältnisse.

Mit Mitarbeitern besprechen sie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und optimieren die Arbeitsergonomie. Darüber hinaus organisieren Sicherheitsfachkräfte Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen, messen die Luftgüte, Lärm- und Staubbelastung, beraten bei der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten, erstellen und kontrollieren Betriebs- und Arbeitsanweisungen und dokumentieren ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten.

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen die Einhaltung von zahlreichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung. Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (extern oder intern) zur Beratung einzusetzen. Die Tiroler Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen und beraten bei der Planung von Arbeitsstätten sowie bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).

Sicherheitsfachkräfte beraten neben Unternehmern auch Mitarbeiter, Belegschaftsvertreter und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sicherheitsfachkräfte sind auch das verbindende Glied von Unternehmen zu den Arbeitsinspektoren.

Der Einsatz von Sicherheitsfachkräften reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen, steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten und Rechtssicherheit.

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Der Beruf der Sicherheitsfachkraft unterliegt der Gewerbeordnung und ist ein reglementiertes Gewerbe. Die Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Tätigkeitsbeschreibung und Betreuungsumfang von Sicherheitsfachkräften und sicherheitstechnischen Zentren.

Mustervertrag über die sicherheitstechnische Betreuung durch externe Sicherheitsfachkräfte

Ansprechpartner

Ing. Hermann Schmid
Berufsgruppensprecher
Bundesausschussmitglied

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